Wasserburg – Bisher herrschten in Wasserburg in allen Einrichtungen die selben Gebühren sowie die selben Buchungszeiten. Da unter anderem die katholische Pfarrkirchenstiftung nun zum 1. September die Kosten erhöhte werden auch die Gebühren und Buchungszeiten für die städtischen Einrichtungen in Wasserburg nun angepasst! In der Stadtratsitzung wurde jetzt eine durchschnittliche Erhöhung von zehn Prozent veranlasst. „Gebührenerhöhungen sind nie schön, vor allem nicht, wenn es sich um Kinder handelt”, hieß es in der Sitzung.
Die Eltern sind berufstätig, die Oma wohnt nicht in der Nähe und Kleinkinder sollen langsam, aber sicher auf das Schulleben vorbereitet werden: Kindertagesstätten werden immer wichtiger, sowohl für Eltern, als auch für die Kleinen. In der Stadt Wasserburg verteilen sich 448 Kinder auf drei städtische und zwei kirchliche Kindergärten.
Der Stadtrat sah nun keine andere Möglichkeit, als die der Kosten-Erhöhung, um die Gleichbehandlung sicher zu stellen.
Durch zusätzliches Personal für Mittagsverpflegung in städtischen Einrichtungen sowie für stellvertretende Leitungsstellen fielen in den vergangenen Monaten weitere Kosten an.
Nach Beratung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Anpassung der Gebühren empfohlen. „Die gleichen Gebühren wie im Burgerfeld sind notwendig, um eine Abwanderung zu vermeiden”, so Stadtrat Oliver Winter. Man befürchte „Wanderungsbewegungen” innerhalb der Stadtteile aufgrund von Gebührenvorteilen.
Bisher finden sich städtische Kindergärten in den Stadtteilen Altstadt, Burgau und Reitmehring. In den Stadtteilen Burgerfeld und Wuhr/Tegernau wird die Kinderbetreuung an zwei Standorten durch das Haus für Kinder St. Jakob-St. Konrad abgedeckt. Da die katholische Pfarrkischenstiftung die Gebühren zum 1. September erhöhte, sei nun eine Anpassung erforderlich.
Bedürftige Familien könnten allerdings einen Familienpass beantragen, um finanzielle Unterstützung vom Landratsamt zu erhalten. Außerdem sei es wichtig, in allen Stadtteilen Betreuungsplätze zu sozial verträglichen Tarifen anzubieten.
„Wir haben uns explizit für die Förderung von Betreuungspersonal entschieden”, so Bürgermeister Michael Kölbl. Betrachte man den Stundensatz, sei die Erhöhung durchaus vertretbar. Die jährlichen Bundesmittel werden künftig auf alle Träger im Stadtgebiet anteilig verteilt. Die Verteilung werde an dem Anteil der unter dreijährigen Kindern gemessen.
Ein Beispiel:
Die Gebühren werden zum 1.Januar 2016 wie folgt angepasst (inklusive Spielgeld):
Altersgruppe ab 3 Jahren:
über 4 bis 5 Stunden: 102,00 Euro
über 5 bis 6 Stunden: 112,00 Euro
über 6 bis 7 Stunden: 122,00 Euro
über 7 bis 8 Stunden: 132,00 Euro
über 8 bis 9 Stunden: 142,00 Euro