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Schluss mit lustig auf Party, als die Polizei kam

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Innenminister Herrmann stellt neue Sicherheitsausstattung der Polizei und neue Absicherungseinrichtungen der Autobahnmeisterei vor Foto: 10nach8 / Grundmann 23.07.2008Kienberg – Ursprünglich wurde die Polizei in der Nacht zum heutigen Sonntag gegen 0.30 Uhr lediglich zu einer Verletzung aufgrund eines Sturzes in der Nähe von Kienberg gerufen. Vor Ort war die Einsatzstreife dann aber für längere Zeit ausgelastet. Zunächst ging es darum, die genauen Umstände des genannten Sturzes mit Verletzung festzustellen, während die 19-jährige Geschädigte bereits mit dem Rettungsdienst auf dem Weg zur Kreisklinik Trostberg war. Überrascht waren die Polizeibeamten dann beim Eintreffen am Einsatzort …

… dass hier eine größere Party mit Öffentlichkeitscharakter stattfand, die bei der Polizei jedoch im Vorfeld nicht bekannt war. Umso schwieriger war es nun auch unter zahllosen Personen – darunter ein Großteil bereits deutlich alkoholisiert – diejenigen herauszufinden, die brauchbare Angaben zu besagtem Sturz machen konnten.

Letztlich konnte nach einiger Zeit herausgefunden werden, dass ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim die spätere Geschädigte aus Freude überschwänglich begrüßen wollte und aufgrund Alkoholeinflusses mit ihr stürzte. Die 19-Jährige wurde dadurch leicht verletzt und wurde zur Beobachtung über Nacht in die Klinik gebracht.

Der minderjährige Verursacher, bei dem eine Alkoholisierung von annähernd zwei Promille festgestellt wurde, war bereits so gut wie ohne jegliche Kontrolle. Aus diesem Grunde veranlasste die Polizei, dass auch er zur Überwachung die Nacht weiter in der Klinik verbachte.

Im weiteren Verlauf klärten die Beamten die näheren Umstände der Feierlichkeit vor Ort ab und gewannen dabei mehr und mehr Hinweise, dass es sich definitiv nicht mehr um eine private, sondern um eine öffentliche Veranstaltung handelte.

Nach groben Schätzungen dürften zu dieser Uhrzeit knapp 400 Personen auf dem Fest gewesen sein. Eine solche Veranstaltung muss nach geltenden Gesetzen jedoch rechtzeitig bei der Kommunalbehörde gemeldet werden, was hier nicht der Fall war.

Verbunden damit sind natürlich auch weitere gesetzliche Vorgaben wie Jugendschutz, Sicherheitsrecht (wie die Beachtung von Brandschutz und Bereitstellung eines Sicherheits-/Ordnungsdienstes), Steuerrecht und so weiter, die bei den nicht angemeldeten Festen üblicherweise vom Veranstalter nicht beachtet werden. Mit diesen Grundlagen konfrontiert zeigte sich der 18-jährige Gastgeber sehr einsichtig und beendete daraufhin in Anwesenheit der Polizeistreife das Fest.

Die Polizeibeamten wurden bei der anschließenden Räumung des Veranstaltungsgeländes nicht schon dadurch überrascht, dass diese Aufforderung nicht von allen Gästen zügig befolgt wurde. Schließlich sind sie das Verhalten insbesondere von alkoholisierten Personen bestens gewohnt. Ein 19-jähriger Lehrling aus dem nördlichen Landkreis Traunstein legte aber auch hier noch eins drauf. Nach mehreren Versuchen zu provozieren, auf die von den Beamten nicht reagiert wurde, beleidigte er schließlich einen der Polizisten massiv.

Als deshalb daraufhin seine Personalien festgestellt werden sollten, wollte er sich der weiteren Maßnahmen entziehen und widersetzte sich den Anordnungen der Polizei. Es kam schließlich zu einem Gerangel, bei dem durch den Widerstand des 19-Jährigen nicht nur er selbst, sondern auch einer der Beamten eine leichte Verletzung davontrug. Die Absicht des Lehrlings, seine Personalien nicht bekannt zu geben, war somit auch nicht von Erfolg gekrönt. Zur Belohnung für sein Verhalten erhält er nun Anzeigen außer wegen Beleidigung auch noch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.


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