Es war die Erfolgsgeschichte des Jahres 2015: Harry Hartingers „Hofstatt-Gschichtn”, ein Film über das alte Wasserburg, der 49mal im Kino gezeigt wurde und den die Wasserburger Stimme damals präsentierte. „Ein Publikumsrenner”, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht München I jetzt den 90-minütigen Streifen bei einem Zivilprozess bezeichnete. Zu diesem trafen sich Kameramann Georg Barth und Produzent Hartinger am Mittwoch – aus ihrem gemeinsamen Projekt (wir berichteten) war ein Streitfall geworden. Die Wasserburger Stimme war bei der Verhandlung vor Ort.
Der Knackpunkt für die beiden bekannten Gesichter in Wasserburg: Eigentlich war der Streifen nur für Hartingers Geburtstag als Privatvergnügen geplant gewesen. Schorsch Barth erhielt für seine 57 Stunden Dreh- und über 200 Stunden Produktionsarbeit 1.500 Euro „unter Spezln”. Doch dann entwickelte sich die Sache zu einem echten Renner. Eine ausverkaufte Aufführung nach der anderen lief im Wasserburger Kino.
Trotz des großen Erfolgs, der Richter sprach von über 18.000 Euro Einnahmen, wollte Hartinger nicht mehr Geld rausrücken. „Das ist mein Film. Die Idee, das Drehbuch, die Drehorte sind alle von mir”, sagte Hartinger bei der Verhandlung. Außerdem sei ein Großteil der Einnahmen durch die Kino- und andere Kosten verschlungen worden, so die Anwälte Hartingers in München, der unter anderem von Anna-Maria Ehrlicher aus Wasserburg vertreten wurde.
Dass er trotz des Erfolges und seiner zahlreichen Arbeitsstunden keine Anerkennung bekam, wollte wiederum Schorsch Barth nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte und es kam zum Zivilprozess, der letztlich über vier Stunden lang dauerte. Am Ende gab es einen Vergleich: Hartinger muss 3.500 Euro nachzahlen, erhält im Gegenzug aber die Nutzungsrechte. Für Schorsch Barth gibt es immer noch ein Hintertürchen: Er kann Widerruf einlegen.