Die Rosenheimer Bundespolizei hat am gestrigen Dienstag rund 120 Migranten festgestellt, meldet das Polizeipräsidium heute am Nachmittag. Die meisten von ihnen kamen in grenzüberschreitenden Reisezügen nach Deutschland. Doch auch auf den Straßen im Grenzgebiet waren die Beamten gefordert. Ein mutmaßlicher Schleuser wurde gefasst. Eine Tirolerin, die einen Nigerianer in ihrem Pkw mitgenommen hatte, widersetzte sich gewaltsam ihrer Festnahme.
Zwei Bundespolizisten trugen bei der Festnahme einer österreichischen Staatsangehörigen mehrere Kratzwunden davon. Die 34-Jährige wurde mit ihrem Pkw in der Nähe des ehemaligen Grenzübergangs Oberaudorf von der Bundespolizei angehalten. Sie war in Begleitung eines Mannes. Wie sich herausstellte, verfügte der Afrikaner nicht über die erforderlichen Grenzübertrittspapiere.
Als der Frau eröffnet wurde, dass sie der Beihilfe zur unerlaubten Einreise verdächtigt werde, versuchte sie, sich im Auto einzuschließen und davon zu fahren. Dies konnte einer der Beamten unterbinden. Wenig später ging die aufgebrachte Dame mit Gewalt auf die Bundespolizisten los. Die Beamten mussten schließlich Pfefferspray einsetzen, um sich gegen ihr Kratzen, Schlagen und Treten zur Wehr zu setzen.
Nachdem sie mit Handschellen gefesselt worden war, wurde sie zusammen mit ihrem nigerianischen Begleiter in die Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Während der 30-Jährige wegen unerlaubter Einreise angezeigt wurde, ermittelt die Bundespolizei gegen die Österreicherin unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
Völlig widerstandslos ließ sich hingegen ein 36-jähriger Tunesier auf der A 93 festnehmen. Er wird beschuldigt einen Landsmann und einen Algerier illegal in die Bundesrepublik gebracht zu haben. Die drei Männer waren in einem Mietwagen unterwegs. In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden beendete die Bundespolizei ihre gemeinsame Reise. Beide Mitfahrer konnten keine Ausweise oder Pässe vorweisen. Auf ihren tunesischen Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen einen festen Wohnsitz hat, kommt ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern zu.